Frage an die Experten :popcorn:
Es ist bis dato ein Stundenlohn (Minijobber 450,00) von 8,00 vereinbart.
Ab dem 01.01.2015 ist der Mindestlohn brutto 8,50
Sind die 8,00, die bisher gezahlt wurden als netto oder brutto anzusehen. Sprich, kann der AG die von Ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer auf die 8,00 drauf schlagen und so argumentieren, dass diese als netto zu Kennzeichnen sind?
Und die SV die er als AG ANteil abführt, muss doch definitiv nicht auf die 8,00 aufgeschlagen werden oder?
Danke für euer Feedback.
Es ist bis dato ein Stundenlohn (Minijobber 450,00) von 8,00 vereinbart.
Ab dem 01.01.2015 ist der Mindestlohn brutto 8,50
Sind die 8,00, die bisher gezahlt wurden als netto oder brutto anzusehen. Sprich, kann der AG die von Ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer auf die 8,00 drauf schlagen und so argumentieren, dass diese als netto zu Kennzeichnen sind?
Und die SV die er als AG ANteil abführt, muss doch definitiv nicht auf die 8,00 aufgeschlagen werden oder?
Danke für euer Feedback.
Frage Mindestlohn - pauschale Lohnsteuer
ليست هناك تعليقات:
إرسال تعليق